Ein Steuerzuschlag (Malus) wird dann erhoben, wenn ein Personenwagen die geltenden Abgasnormen nicht erfüllt oder wenn der CO2-Ausstoss doppelt so hoch ist wie der aktuelle Zielwert des Bundes (Stand 01.01.2025: 187,2 g/km WLTP).
Beispiel 1: Ihr Wagen erfüllt nur die Abgasnorm Euro 3 oder tiefer. Der Malus beträgt 15 % auf die nominelle Verkehrssteuer.
Beispiel 2: Der CO2-Emissionswert ist mindestens doppelt so hoch wie der jeweils aktuelle Zielwert des Bundes. Wenn dieser auf 93,6 g/km (wie für das Jahr 2025) festgelegt ist, so wird ein Malus von 15 % erhoben, wenn Ihr Fahrzeug mehr als 187,1 g/km ausstösst.